Überlastung

Die Überlastungsanzeige – Wenn es im Job zu viel wird

,

Es gibt Situationen, in denen Arbeitnehmer zu Recht überfordert sind – weil der Chef im Schichtdienst zum wiederholten Male Überstunden verlangt, erschwerte Arbeitsbedingungen herrschen oder innerbetriebliche Ausnahmezustände sich häufen. So passiert es, dass Arbeitnehmer an ihre Grenzen gehen müssen und unter Schlafmangel, Konzentrationsschwierigkeiten oder Migräne leiden. Ihre eigene Gesundheit, wie auch die der Kunden oder Patienten, denen die Arbeit gewidmet ist, steht auf dem Spiel. Traurigerweise ist keine Branche davor gefeit. In manchen Branchen besteht per se ein höheres Risiko (z. B. im Krankenpflege- oder Veranstaltungsbereich).

Die Lösung ist jedoch nicht, sich krank zu melden, sondern eine Überlastungsanzeige zu stellen – damit ist die schriftliche Mitteilung gemeint, welche der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber verfassen kann, um auf Missstände aufmerksam zu machen.
Wird die Situation am Arbeitsplatz untragbar, haben sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte das Recht und die Pflicht, eine Überlastungsanzeige aufzugeben.

Sie dient zweierlei Zwecken: Zum einen schützt sich der Arbeitgeber damit selbst, zum anderen sorgt er dafür, dass die negativen Konsequenzen einer Überlastung nicht die Kunden oder Patienten der jeweiligen Firma treffen.

Notwendigkeit

Inhalt des Artikels "Die Überlastungsanzeige – Wenn es im Job zu viel wird"

Die Notwendigkeit einer Überlastungsanzeige begründet sich aus verschiedenen Gesetzen, in denen es um Pflichten des Arbeitnehmers geht. So kann § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und §§ 241 Absatz 2, 242 BGB als Grundlage festgehalten werden, welcher den Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jegliche Gefährdung am Arbeitsplatz unverzüglich zu melden. Auch kann der §15 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) herangezogen werden, in dem Arbeitnehmer dazu angehalten werden, für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von seiner Arbeit betroffen sind.

Konkret heißt das: Ist das Personal überlastet, kann dies z. B. zu Unfällen, Personen- oder Materialschäden auf der Arbeit führen.

Insbesondere in Pflegeberufen können erschöpfte Arbeitnehmer nicht mehr für die Sicherheit ihrer Patienten garantieren. Im schlimmsten Fall müssen Arbeitnehmer für Schäden aufkommen – um das zu vermeiden, sollte unbedingt eine Überlastungsanzeige gestellt werden. So kann der Arbeitgeber rechtzeitig gegensteuern und die richtigen Maßnahmen ergreifen, um die vollständige Überlastung des Personals zu verhindern.

Form

Die Überlastungsanzeige muss schriftlich gestellt werden. Am besten verfasst der Arbeitnehmer sie am PC, druckt sie aus und unterschreibt sie persönlich. Das Datum sollte enthalten sein sowie der Name, die Abteilung und die Personalnummer. Weiterhin ist eine genaue Schilderung des Missstandes erforderlich, ebenso wie die Aufführung schon unternommener Versuche, um eine Überlastung abzuwenden (z. B. Anruf in der Personalabteilung). Der Arbeitnehmer sollte abschließend die Konsequenzen schildern, die sich aus der temporären Situation ergeben, sofern sie nicht abgewendet wird.

Hierbei darf sowohl auf die eigenen gesundheitlichen Folgen als auch auf die kundenseitigen Folgen eingegangen werden. Dem Arbeitgeber muss deutlich gemacht werden, dass er Schäden riskiert – personeller und materieller Art. Auch kann darauf eingegangen werden, dass der Ruf des Unternehmens auf dem Spiel steht.

Eine Überlastungsanzeige ist jedoch kein emotionaler Brief, in dem Arbeitnehmer sich austoben können. Es gilt, sachlich zu bleiben und sich an die Fakten zu halten.
Der Ton sollte freundlich und bestimmt sein.

Bedingung

Um sicherzugehen, dass die Überlastungsanzeige von Seiten des Chefs ernst genommen wird, sollten ein paar Bedingungen erfüllt sein. Die Überlastungsanzeige muss Hand und Fuß haben – sie kann keinesfalls einfach als Beschwerde formuliert werden. Der Anlass oder die Gründe dafür müssen triftig sein. So ist erforderlich, dass sich der Missstand innerhalb der Firma über einen längeren Zeitraum hinzieht, ansonsten ist eine körperliche Überforderung wenig glaubhaft.

Auch sollte eine Überlastungsanzeige nicht aus heiterem Himmel kommen. Ideal ist es, wenn ihr ein, zwei Versuche vorausgehen, die Situation aus eigener Kraft heraus zu lösen (z. B. Fordern eines Mitarbeitergesprächs, telefonisches Gespräch mit der Personalabteilung, etc.).

Abbildung:  #190833280 | ©mast3r – fotolia.com

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert