Bewerbungsunterlagen

Nahezu jeder Bewerber stellt sich im Laufe seiner Bemühungen mindestens einmal die Frage, ob die angefertigten Bewerbungsunterlagen wirklich dem aktuellen Standard entsprechen und damit einen bestmöglichen Eindruck beim Arbeitgeber in spe hervorrufen. Folgende Punkte sollte der Bewerber unbedingt berücksichten

Rechtschreibfehler? No-Go!

Vor allem in einer Bewerbung und dem dazugehörigen Lebenslauf inklusive Anschreiben sind Rechtschreibfehler ein absolutes No-Go. Genauso ungern gesehen ist es, wenn offensichtlich wird, dass der Name des letzten Ansprechpartners noch im Briefkopf vergessen wurde und sich das Schreiben damit an eine Person richtet, die im Unternehmen nicht existiert. Sorgfalt steht hier an erster Stelle, um den ersten Eindruck so positiv wie möglich zu gestalten. Mindestens so unschön wie Rechtschreibfehler sind übrigens Fett- und Kaffeeflecken oder Eselsohren!

Vollständigkeit der Zeugnisse

Eine perfekte Bewerbung zeichnet sich des Weiteren dadurch aus, dass sie alle Zeugnisse der letzten Arbeitgeber des Bewerbers enthält. Diese dienen dazu, sich über die Kompetenz und den Arbeitseinsatz zu informieren, jedoch auch über die übertragenen Aufgabengebiete und das erlernte  Fachwissen.

Sollte ein Zeugnis fehlen, sind viele Arbeitgeber bereit, dieses auch Monate im Nachhinein anzufertigen. Fehlende Unterlagen könnten den Eindruck hervorrufen, dass eine minderwertige Leistung seitens des Bewerbers verschleiert werden soll.

Das Bewerberfoto – am besten vom Fachmann

Während es in anderen Ländern als regelrechter Bestechungsversuch gilt, seinen Unterlagen ein Bewerberfoto beizulegen, werden Bewerbungsunterlagen ohne Bild in Deutschland als unvollständig angesehen. Der Bewerber sollte das Bild von einem professionellen Fotografen anfertigen lassen. Bei der Kleidung sollte auf ein „berufstaugliches“ Outfit geachtet werden. Ein zu tiefer Ausschnitt ist hier genauso tabu wie eine zerzauste Frisur oder maskenartiges Make-up.

Generell sollte der Bewerber immer im Hinterkopf behalten, dass er mit dem Schreiben an einen potentiellen neuen Arbeitgeber im wahrsten Sinne des Wortes „Werbung“ für sich selbst macht. Der Adressat sollte sich ernstgenommen und respektiert fühlen. Werden diese Punkte beachtet, steht dem zweiten Schritt, dem Vorstellungsgespräch, nichts mehr im Wege.