glückliche FamilieAls das sogenannte Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetze (BEEG) am 01.01.2007 auf den Weg gebracht wurde, bedeutete das gleichzeitig, dass das damalige Erziehungsgeld von dem Elterngeld abgelöst wurde. Am 01.01.2015 wurden dann einige Neuregelungen eingeführt, die in dem sogenannten Elternzeitgesetz, das ein Bestandteil des BEEGs darstellt, zu lesen sind. Grundsätzlich haben Eltern einen Anspruch auf Elternzeit, wenn ihr Kind in dem gleichen Haushalt wohnt und dieses selbst betreut und erzogen wird. Zudem darf während dieser Zeit nicht über 30 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Im nachfolgenden Artikel erklären wir Ihnen was Sie darüber hinaus noch zum Elterngeld wissen sollten.

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Ahnungslosigkeit im Beruf - Mitarbeiter weis nicht weiterWer kennt das nicht? Man bekommt einen neuen Chef oder ein neues Aufgabenfeld zugewiesen und auf einmal sieht man sich Aufgaben gegenüber, für die man nicht das notwendige Fachwissen mitbringt. Wie geht man professionell mit so einer Situation um?

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