Elternzeit – Das sollte man in der Karriere beachten
Mit der Elternzeit hat der Gesetzgeber eine gute Möglichkeit geschaffen, um Kinder und Karriere unter einen Hut zu bringen. Um mögliche Probleme zu vermeiden, sollten jedoch verschiedene Dinge beachtet werden. Gerade in Hinblick auf den Wiedereinstieg lohnt es sich, einige Tipps zu beherzigen.
Grundsätzliche Dinge zur Elternzeit
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Generell haben alle Eltern in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit von bis zu drei Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber zustimmt oder nicht. Innerhalb dieser Zeit wird der Lohn zwar nicht weiter gezahlt, dafür besteht jedoch über den gesamten Zeitraum ein besonderer Kündigungsschutz. Trotz der Tatsache, dass es nicht zu einer Fortzahlung des Lohns kommt, sind Eltern aber kranken- und pflegeversichert.
Wer Elternzeit beantragen möchte, der muss dies in schriftlicher Form beim Arbeitgeber tun. Die Frist beträgt dabei genau sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn. Für Mütter bedeutet dies in der Regel sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist, und damit innerhalb der ersten Woche nach der Geburt. Bei Antragstellung muss zudem verbindlich festgelegt werden, wie die ersten beiden Jahre gestaltet werden sollen. Wer zum Beispiel nur ein Jahr Elternzeit beantragt, verliert seinen gesetzlichen Anspruch auf das zweite Jahr. Wird dann trotzdem eine Verlängerung gewünscht, muss man auf die Zustimmung des Arbeitgebers hoffen. Ein eventuelles drittes Jahr muss zudem mindestens sieben Wochen vor Ende der zweijährigen Elternzeit beantragt werden.
Die Rückkehr in den Beruf
Ein wichtiger Punkt beim Thema Elternzeit, ist die Rückkehr in den Beruf. Generell beginnt die normale Berufszeit wieder, sobald der mit dem Arbeitgeber vereinbarte Zeitraum endet. Dazu sollte man spätestens sieben Wochen vor der Rückkehr Kontakt mit seinem Arbeitgeber aufnehmen und die genauen Details klären. Allerdings empfiehlt es sich, auch während der Elternzeit mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu bleiben. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen. Zum einen besteht die Möglichkeit, auch während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Dieser Wunsch kann jedoch nur von den Eltern und nicht vom Arbeitgeber ausgehen. Wer im Vorfeld länger als sechs Monate angestellt war, kann sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit von 15 bis 30 Wochenstunden für mindestens zwei Monate haben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Unternehmen mindestens 15 Angestellte hat und keine dringenden Gründe dagegen sprechen. Viele Eltern machen von dieser Möglichkeit am Ende der Elternzeit Gebrauch, um so langsam wieder in das Berufsleben einzusteigen.
Eine weitere Möglichkeit, um in Kontakt zu bleiben, sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Allerdings gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, dass der Arbeitgeber die Kosten für solche Maßnahmen übernehmen muss. Ein offenes Gespräch kann weiterhelfen. Oftmals ist es auch im Interesse des Arbeitgebers, dass die pausierenden Eltern fachlich weiterhin auf dem neusten Stand bleiben. Generell empfiehlt es sich während der Elternzeit, immer wieder Kontakt zu den Vorgesetzten und Kollegen zu suchen. So zeigt man auch während der Abwesenheit Initiative und bleibt zudem immer auf dem neusten Stand. Gerade, wenn es dann zur Rückkehr in den Beruf kommt, kann dieses Wissen von großem Vorteil sein.
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