Transparenz im Gehaltsgefüge: Pro und Kontra
Während es früher unvorstellbar war, Informationen zum Verdienst offen darzulegen, gewinnt in jüngster Zeit die sogenannte Gehaltstransparenz eine immer bedeutendere Rolle. Doch was versteht man darunter, wo liegen die Vorteile und was sagt der Gesetzgeber zum Thema Entgelttransparenz?
Was bedeutet Gehaltstransparenz eigentlich?
Inhalt des Artikels "Transparenz im Gehaltsgefüge: Pro und Kontra"
- 1 Was bedeutet Gehaltstransparenz eigentlich?
- 2 Vorteile der Entgelttransparenz für ArbeitnehmerInnen und Betriebe
- 3 Gehaltstransparenz: Das sollten Sie noch wissen
- 4 Diese Informationen erhalten Sie als Beschäftigte
- 5 Das Entgelttransparenzgesetz
- 6 Welche Formen der Entgelttransparenz gibt es?
- 7 Fazit: Gehaltstransparenz begünstigt Gerechtigkeit
Unter Lohn-, Gehalts- oder Entgelttransparenz versteht man nichts anderes, als dass Informationen zum Verdienst offengelegt werden. Alle ArbeitnehmerInnen wissen also, was ihre Kollegen und Kolleginnen verdienen. Sie kennen es sicher selbst: Sie fragen sich häufig, ob Sie gerecht entlohnt werden. Stellen Sie fest, dass Sie völlig objektiv bezahlt werden, werden Sie viel motivierter und mit Freude an Ihre Arbeit gehen. Offene Gehaltsstrukturen können Ihnen als ArbeitnehmerInnen auch bei künftigen Gehaltsverhandlungen hilfreich sein.
Vorteile der Entgelttransparenz für ArbeitnehmerInnen und Betriebe
Wie bereits erwähnt, kann eine klare Richtlinie zum Thema Gehalt sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für ArbeitnehmerInnen vorteilhaft sein. Beschäftigte im Unternehmen werden mit mehr Enthusiasmus an ihre Arbeit gehen, wenn sie wissen, dass sie gerecht entlohnt werden. Das erreichen ArbeitgeberInnen dadurch, dass das Gehalt aller Angestellten offen dargelegt wird. Damit ist ein Vergleich der Kollegen und Kolleginnen untereinander möglich. Bestenfalls fühlt sich dann keiner unterbezahlt – das sollte primäres Ziel der Geschäftsleitung sein.
Das bedeutet Gehaltstransparenz für Unternehmen
Für die MitarbeiterInnen in einem Betrieb sind die offenen Informationen zum Gehalt von Vorteil. Es muss sich keiner benachteiligt fühlen und die Freude an der Arbeit kann erhöht werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Gehälter gerecht gezahlt werden. Achten Sie bei der Lohngestaltung als Unternehmensleiter also darauf, dass die MitarbeiterInnen nach objektiven Kriterien entlohnt werden und es kein allzu starkes Gehaltsgefälle gibt. Zahlen Sie Frauen in leitender Stellung dasselbe Gehalt wie Männern. Beachten Sie das nicht, kann die Entgelttransparenz sich negativ auf Ihren Ruf als Geschäftsführer auswirken. Neid und Missgunst unter den ArbeitnehmerInnen sind dann vorprogrammiert. Das wiederum sorgt für ein schlechtes Betriebsklima, einen höheren Krankenstand und in weiterer Folge zu einem Umsatzrückgang für Ihren Betrieb.
Gehaltstransparenz: Das sollten Sie noch wissen
Gehaltstransparenz als eine Richtlinie bedeutet nicht nur, dass die Informationen zur Höhe des Gehaltes innerhalb der Firma offengelegt werden. Auch Außenstehende haben einen Einblick in die Gehaltsstruktur des Unternehmens. Damit soll insgesamt eine faire Entlohnung sichergestellt werden. Das betrifft die immer noch vorhandenen Lohnunterschiede zwischen Ost und West, aber auch die nach wie vor bestehenden Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen.
Aktuellen Umfragen zufolge liegt der Gender Pay Gap in Deutschland bei aktuell bei 16 Prozent. Dieser Gender Pay Gap ist eine interessante Vergleichszahl, die nur wenige kennen. Sie beschreibt die Gehaltsdifferenz des durchschnittlichen Bruttogehaltes aller Geschlechter. Aktuell verdienen Frauen 16 Prozent weniger als Männer in gleichwertigen Positionen.
Ein Umstand, den das Gehaltstransparenzgesetz zwar nicht ändern, wohl aber aufdecken kann. Damit diese Gehaltsunterschiede aufgedeckt werden können, ist zunächst Transparenz wichtig. Übrigens plant die Regierung, den Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen bis zum Jahr 2030 auf zehn Prozent zu senken.
Diese Informationen erhalten Sie als Beschäftigte
Die aktuelle Richtlinie zur Gehaltstransparenz sagt klar aus, dass ArbeitnehmerInnen einen Anspruch darauf haben, über das Gehalt in ähnlichen Branchen informiert zu werden. Ob ein Unternehmen dabei eine Auskunfts- oder eine Berichtspflicht hat, ist von der Betriebsgröße abhängig. In Betrieben mit mehr als 200 MitarbeiterInnen haben die Angestellten durch die Bestimmungen des Entgelttransparenzgesetzes einen Anspruch auf Gehaltstransparenz. Das bedeutet aber, dass Sie als ArbeitnehmerIn selbst die Initiative ergreifen müssen. Anders sieht es in großen Konzernen und Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten aus. Hier gilt eine Berichtspflicht und das Unternehmen muss freiwillig über die Gehaltsstrukturen informieren. Sogenannte lageberichtspflichtige Unternehmen sind weiterhin dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Informationen zur Entgeltgleichheit zu veröffentlichen.
Das Entgelttransparenzgesetz berechtigt Sie als ArbeitnehmerIn nicht dazu, das Gehalt von bestimmten KollegInnen zu erfragen. Allein aus Gründen des Datenschutzes ist das nicht möglich. Allerdings sind Betriebe dazu verpflichtet, den Median aus den Gehältern der Vergleichsgruppe zu ermitteln und Ihnen diesen mitzuteilen. Auch haben Sie einen Anspruch darauf, zu erfahren, nach welchen Kriterien Ihr Gehalt festgelegt wurde.
Das Entgelttransparenzgesetz
In Deutschland gibt es eine klare Richtlinie zum Thema Offenlegung von Löhnen und Gehältern. Im sogenannten Entgelttransparenzgesetz ist demnach genau festgelegt, dass ArbeitnehmerInnen Auskunft über durchschnittliche Gehälter für gleiche Arbeit erhalten müssen. Noch einen Schritt weiter geht die EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Sollte es in einem Unternehmen zu Lohnunterschieden von mehr als fünf Prozent kommen, sind deren Gründe klar offenzulegen. Bereits seit Mitte Juni 2023 gibt es eine Richtlinie zur Lohntransparenz, die für Unternehmen eine Vielzahl an Pflichten bedeutet.
Benachteiligt sind dabei alle ArbeitnehmerInnen, die in kleinen Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern arbeiten. Für sie gilt die Richtlinie nicht. Das bedeutet, dass das Gesetz keine Änderungen bringt. Betriebe mit einer Beschäftigtenzahl von weniger als 200 Personen sind grundsätzlich ausgenommen von der Auskunftspflicht. Etwa 56 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten in solchen kleinen und mittleren Unternehmen. Für sie gilt das Entgelttransparenzgesetz nicht – ein wesentlicher Kritikpunkt. Eine weitere Schwachstelle: Das Gesetz sieht keine Sanktionen gegen Betriebe vor, die sich nicht an das Gesetz halten.
Welche Formen der Entgelttransparenz gibt es?
Wie bereits erwähnt, findet die Gehaltstransparenz nicht nur innerhalb eines Betriebes statt. Auch in Stellenanzeigen und auf Jobbörsen wird das Gehalt mittlerweile offen dargelegt. Weiterhin gibt es Vergleichsportale, welche entsprechende Daten anonymisiert und strukturiert sammeln. Ziel ist auch hier die Förderung der Lohngerechtigkeit, speziell die Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden.
Fazit: Gehaltstransparenz begünstigt Gerechtigkeit
Mit der Gehaltstransparenz möchte der Staat ein primäres Ziel erreichen: Eine vor allem geschlechterspezifische Gehaltsgerechtigkeit soll gefördert werden. Das Entgelttransparenzgesetz besagt klar, dass alle ArbeitnehmerInnen einen Auskunftsanspruch darüber haben, wie das durchschnittliche Gehalt in einem ähnlichen Beruf ist. Gleichzeitig wird erreicht, dass ArbeitnehmerInnen ein besseres Verständnis für ihren Verdienst haben.
Bildnachweis: #528617384 | © Nuthawut – stock.adobe.com






Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!