Inflation als Chance fürs Employer Branding

Die Preise für Energie, Lebensmittel und Kraftstoff steigen und die Inflation ist nach wie vor hoch: Bei vielen Menschen wird das Geld immer knapper. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten mit Vergünstigungen an der ein oder anderen Stellen auszuhelfen. Im Folgenden geben wir Tipps, wie Unternehmen Angestellten in Zeiten der Inflation entgegenkommen können, und zeigen die Chancen auf, dies dies für das Employer Branding und die Positionierung als Top Arbeitgeber bedeutet.

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, sich in Inflationszeiten als attraktiver Arbeitgeber aufzustellen?

Der Anstieg der Lebenshaltungskosten und die schwächelnde Kaufkraft der Deutschen resultieren in einer Inflationsrate von derzeit +6,1 Prozent (Mai 2023). Vieles wurde bereits im Jahr 2022 deutlich teurer und das spüren die Verbraucherinnen und Verbraucher. Arbeitgeber, die angesichts des branchenübergreifenden Fachkräftemangels ohnehin Probleme haben, ihre Mitarbeitenden zu halten, stehen unter zusätzlichem Druck. Zwar sind Unternehmen nicht gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten einen Inflationsausgleich zu zahlen. Neben dieser Form der Ausgleichszahlung bieten sich aber noch andere wirkungsvolle Maßnahmen an, die die Beschäftigten entlasten. Der Vorteil: Zur gleichen Zeit tun Sie etwas für das Employer Branding. Die im Folgenden präsentierten Möglichkeiten stellen ein echtes Win-Win für beide Seiten dar.

Welche Maßnahmen kommen den Arbeitnehmern entgegen und zahlen auf das Employer Branding ein?

Beteiligung an den Energiekosten

Immer mehr Unternehmen gewähren ihren Beschäftigten Arbeitszeit im Homeoffice. Unabhängig von der im Herbst 2022 Energiepreispauschale haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre im Homeoffice tätigen Angestellten mit einer Zuzahlung zu den Energiekosten zu unterstützen. Schließlich sind diese zuletzt stark gestiegen und gerade im Hinblick auf den Winter stellt eine solche Zuzahlung eine sinnvolle Entlastungsmaßnahme dar.

Mobilitätspauschale und Tankgutscheine

Eine von Kununu durchgeführte Umfrage unter Arbeitnehmern hat ergeben, dass Zuschüsse zur Mobilität Platz 1 der beliebtesten Benefits einnehmen. Zuzahlungen in diesem Bereich beschränken sich allerdings längst nicht auf den Firmenwagen, sondern können auch kostengünstigere Unterstützungsmaßnahmen seitens des Arbeitgebers umfassen. Sehr beliebt bei Arbeitnehmern sind beispielsweise Tankgutscheine als Finanzspritze fürs Auto. Eine weitere mögliche Sonderleistung ist eine Beteiligung an der Monatskarte für den ÖPNV oder ein gesponsortes E-Bike für den Arbeitsweg und die private Nutzung. Wird das E-Rad nicht im Rahmen einer Gehalts­steigerung beziehungsweise -umwandlung, sondern zusätzlich zum Gehalt gewährt, entfallen für die Beschäftigten alle Steuern und Sozial­versicherungs­abgaben. Der Arbeit­geber kann die Kosten als Betriebs­ausgabe geltend machen.

Zuschuss zur Kantine und Verpflegungspauschale

Die Inflation hat dazu geführt, dass viele Lebensmittel deutlich teurer geworden sind. Eine Verpflegungspauschale bedeutet für die Beschäftigten daher eine gezielte finanzielle Entlastung. Leicht umsetzen lässt sich unter anderem ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Essen in der Kantine. Auch die Einführung digitaler Essensmarken, die die Beschäftigten flexibel einlösen können, ist eine Option. In diesem Fall gilt übrigens Folgendes: Wenn die Mitarbeitenden einen bestimmten Anteil der Verpflegung selbst zahlen, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil und der Arbeitgeber muss für die Zuschüsse keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Trägt der Mitarbeiter nichts bei, wird der geldwerte Vorteil mit 25 Prozent versteuert. Wichtig: Pro Tag gilt eine Bezuschussungsgrenze von einer Mahlzeit pro Beschäftigtem. Für jeden Arbeitnehmenden darf der Essenszuschuss 6,67 Euro nicht überschreiten.

Sachbezugswert

Ebenfalls einfach umsetzbar sind Gutscheine und Sachbezugskarten, die die Mitarbeitenden in Inflationszeiten unterstützen. Diese bieten den Empfängern den Vorteil, dass sie selbst entscheiden können, für was sie den Gegenwert einlösen. Der Vorteil zeigt sich für beide Seiten: Während die Benefits das Employer Branding und die Mitarbeiterbindung stärken, erhalten die Beschäftigten zusätzlich zu ihrem Gehalt eine steuerfreie Leistung von bis zu 50 Euro monatlich. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung ergibt sich für die Beschäftigten hierbei der Vorteil, dass der Sachbezug von Steuern und Sozialabgaben befreit ist.

Förderung der physischen und psychischen Gesundheit

Immer mehr Unternehmen erkennen den Wert der Gesundheitsförderung ihrer Belegschaft. Arbeitgeber, die gesundheitsbezogene Initiativen unterstützen, werden bei den Mitarbeitenden und Arbeitssuchenden zunehmend beliebter. Der Vorteil für die Unternehmen: Die Maßnahmen, zu denen zum Beispiel Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Kurse für Yoga und Rückengesundheit zählen, haben einen positiven Effekt auf den physischen und psychischen Zustand der Beschäftigten und deren Zufriedenheit mit ihrer Arbeit. Noch dazu decken sie den wachsenden Bedarf an der Förderung der psychischen Gesundheit, den immer mehr Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsumfeld erwarten. So können Arbeitgeber aktiv dazu beitragen, die Krankenquote zu senken und längeren Ausfällen infolge psychischer Probleme vorbeugen.

Über­nahme von Kosten der Kinder­betreuung

Eltern, deren Kind eine Kindertagesstätte besucht, können Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt einen Zuschuss zahlen. Dieser ist der Unterbringung und Betreuung nicht schul­pflichtiger Kinder gewidmet und ist steuer- und sozial­versicherungs­frei. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber sogar die gesamten Kosten für die Kinderbetreuung über­nehmen.

Erholungs­beihilfe

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Arbeitnehmern, die für mindestens eine Woche Urlaub machen, ein Extra (zusätzlich zum Arbeitslohn und Urlaubsgeld) zu zahlen. Diese sogenannte Erholungs­beihilfe ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendung – sofern die Zahlung inner­halb bestimmter Frei­grenzen (156 Euro für den Beschäftigten, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro pro Kind) liegt und nur einmal im Jahr ausgezahlt wird. Unternehmen zahlen in diesem Fall lediglich eine Pauschal­steuer von 25 Prozent.

Fazit

Derzeit spüren immer mehr Menschen eine zunehmende finanzielle Belastung, die mit allgemeinen Kostensteigerungen und der Inflation einhergeht. Unternehmen haben in dieser Situation die Möglichkeit, ihre Angestellten mit Zuschüssen, Pauschalen oder anderen Sonderzahlungen zu unterstützen. Zu den steuerfreien Zuschüssen gehören zum Beispiel Beteiligungen an den Energiekosten, Gutscheine und andere Sachbezüge, Mobilitätspauschalen und Tankgutscheine, Personalrabatte für das Essen in der Kantine und Zuschüsse für die Gesundheitsförderung. Solche Maßnahmen erhöhen die Zufriedenheit unter den Mitarbeitenden und zahlen positiv auf das Employer Branding ein.

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