Home Office – Rechte und Pflichten

GerechtigkeitsgöttinZu Hause zu arbeiten, davon träumen zahlreiche Menschen. Gründe gibt es hierfür viele: Der Angestellte kann dank der Verlagerung des Jobs ins Home Office den Beruf und die Familie einfacher unter einen Hut bringen und vermeidet den Arbeitsweg, während der Arbeitgeber dadurch fixe Kosten sparen möchte. Jedoch sind Chefs nicht dazu verpflichtet, dem Mitarbeiter die Arbeit im Home Office zu ermöglichen. Zudem gibt es hierbei einiges zu beachten, denn es bestehen Rechte und Pflichten.

Heimarbeit – die Rechten und Pflichten

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, die Arbeit teilweise oder ganz vom Home Office aus zu erledigen. Zum Teil haben Arbeitgeber die Möglichkeit der Heimarbeit in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Daher sollte zunächst geprüft werden, ob es für Ihre Tätigkeit eine Vereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt, wodurch die Arbeit im Home Office geregelt ist. In manchen Firmen ist klar festgelegt, wie viel Arbeitszeit im Home Office verbracht werden kann. Zudem müssen die Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben sein. Um die Arbeitsbedingungen im Home Office zu prüfen, ist es möglich, dass sich Ihr Arbeitgeber vertraglich ein Zugangsrecht zur Wohnung festschreiben lässt. Auch wenn Sie im Home Office arbeiten, sind Sie gesetzlich unfallversichert. Dies gilt für die dienstliche Tätigkeit sowie den Weg in die Firma. Dabei ist zu beachten, dass beispielsweise der Gang aus Ihrem Arbeitszimmer zur Toilette zu Hause nicht versichert ist. Im Büro sieht dies anders aus.

Details vertraglich festhalten

Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, dass die Arbeit zu Hause erledigt werden darf, ist es wichtig, dass die Einzelheiten klar besprochen und in einer schriftlichen Form vertraglich fixiert werden. Hierbei sind folgende Faktoren entscheidend:

  • Arbeitszeiten
  • An wie vielen Tagen wöchentlich darf die Arbeit von zu Hause aus erfolgen?
  • Sind generelle Kernarbeitszeiten einzuhalten oder flexible Arbeitszeiten möglich?
  • Müssen Sie zu bestimmten Zeiten erreichbar sein, beispielsweise für Chefs, Kollegen, Kunden etc.?
  • Welche Arbeiten müssen erledigt werden?
  • Wer stellt die Arbeitsgeräte zur Verfügung wie z.B. Computer und Telefon?
  • Wer kommt für anfallende Kosten auf, zum Beispiel Internetzugang und Druckerpapier?

Vertraulichkeit muss sichergestellt werden

Bei der Arbeit im Home Office ist es Ihre Pflicht, dass Dritte keinen Einblick in Geschäftsunterlagen haben, denn dabei handelt es sich um vertrauliche Daten des Unternehmens, die geschützt werden müssen. Kundendaten sollten weder auf dem Schreibtisch noch auf dem Computer offen sichtbar sein. Auf dem Rechner ist dies mit einem entsprechenden Passwort zu verschlüsseln, auf dem Schreibtisch hingegen tragen Sie die Verantwortung, eine Möglichkeit zu finden.

Heimarbeit ist in der Mietwohnung erlaubt

Viele Menschen befürchten, dass Home Office in der Mietwohnung nicht erlaubt ist, doch dem ist nicht so. Sie müssen keinen Ärger mit Ihrem Vermieter befürchten, wenn Sie zum Beispiel zu Hause Telefonate erledigen oder Tätigkeiten am Rechner durchführen. Eine vertragliche Regelung oder eine Erlaubnis sind nicht erforderlich. Wenn sich Kunden regelmäßig in Ihrer Wohnung aufhalten, verhält es sich jedoch anders. In diesem Fall laufen Sie Gefahr, dass Sie der Vermieter aufgrund einer vertragswidrigen Nutzung der Mieträume abmahnt und die Erlaubnis für die Tätigkeit nicht erteilt. Um sicher zu gehen, sollten Sie im Mietvertrag prüfen, ob dieser eine Klausel enthält, die eine Tätigkeit in Ihren Wohnräumen untersagt. Ist dies der Fall, kann es zu einer Kündigung des Mietvertrags kommen, wenn Sie sich keine Einwilligung des Vermieters einholen.

Foto: © helmutvogler – Fotolia.com

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