Was darf mein Chef von mir verlangen?

BossSchon wieder eine Nachtschicht, der Urlaub wurde kurzfristig gestrichen und ich soll schon gar nicht in meiner legeren Jeans ins Büro kommen. Immerhin hat es der Chef gesagt! Doch ist wirklich alles, was der Chef sagt, gleich Gesetz? Viele Mitarbeiter berichten, sie werden von ihren Chefs hart rangenommen. Oftmals fühlen sie sich ausgenutzt und sind verunsichert, wie weit der eigene Chef gehen darf. Nur ungern möchten sie ihren Boss Widerworte geben. Bevor Sie sich in eine Diskussion mit dem eigenen Chef stürzen, sollte Sie sich darüber informieren, wie weit dieser gehen darf.

Arbeit, Arbeit und nichts als Arbeit

Viele Fragen stehen im Raum und wohl einer der wichtigsten ist: Wie lange muss ich pro Tag höchstens arbeiten. Acht Stunden sind dabei ein Richtwert, doch zehn Stunden dürfen nicht überschritten werden. Insofern dürfen höchstens 48 Stunden in der Woche anfallen. Im Halbjahresschnitt sollten nicht mehr als acht Stunden pro Tag eingetragen sein. Auch Überstunden sind häufig ein Thema. Sie sind möglich, jedoch sollten sie eine Ausnahme sein und nur im Notfall genutzt werden. Ansonsten bestehen die vertraglichen Arbeitszeiten. Unbezahlte Überstunden müssen Sie gar nicht leisten (es sei denn, sie sind laut Arbeitsvertrag inkludiert) Sollte im Vertrag eine 38-Stunden-Woche vorgesehen sein, dann müssen die Arbeitszeiten über diesen Wert vergütet oder ausgeglichen werden. Die Dokumentation der Überstunden ist nicht notwendig. Dies sollte vom Arbeitgeber erledigt werden. In Ausnahmefällen können eigene Aufzeichnungen jedoch hilfreich sein.

Nimm mir nicht meine Pause!

Ein später Feierabend und dann gleich am nächsten Morgen pünktlich zu Arbeit? Jedem Mitarbeiter steht eine Ruhezeit von elf Stunden zu. Sollten Sie also um 23:00 Uhr Feierabend gemacht haben, dann dürfen Sie erst am nächsten Morgen um 10:00 Uhr wieder anfangen. Einer weiterer wichtiger Punkt ist die Pause. Jeder, der länger als sechs Stunden arbeitet, darf mindestens eine Pause von 30 Minuten machen. Ab neun Stunden ist sogar eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben. Gerade bei hohem Arbeitsdruck sollten Sie Ihre Pausen wahrnehmen. Am besten sollten Sie dabei die Firma und vielleicht sogar das Firmengelände verlassen, damit Sie wieder einen klaren Kopf bekommen können. Zusätzlich sollten Sie sich auf Ihre Bildschirmpausen berufen. Etwa fünf bis zehn Minuten pro Stunde dürfen Sie Ihre Augen vom Bildschirm lösen. Diese dürfen nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden.

Die kleinen Details

Endlich Feierabend, Sie gehen nach Hause und freuen sich auf einen gemütlichen Abend auf dem Sofa. Schon klingelt das Telefon oder es kommen dienstliche E-Mails an. Jedoch müssen Sie darauf nicht reagieren. Die Freizeit gehört dem Mitarbeiter. Sie dient zur Erholung. Außerhalb der Arbeitszeit hat die Firma oder der Arbeitgeber keinen Anspruch auf die eigene Arbeitskraft. Sie sollten gar nicht erst anfangen Ihren Dienst mit in die Freizeit zu nehmen. Schnell werden Sie sich im Netz der unbezahlten Zusatzaufgaben verwirren. Urlaube sind außerdem wichtig für die persönliche Erholung. Pro Jahr stehen jedem Mitarbeiter gesetzlich mindestens 20 Tage Urlaub, bei einer Fünf-Tage-Woche zu. Je nach Arbeits- und Tarifvertrag kann der Wert zwischen 27 und 30 Tage schwanken.

Fazit

Viele Unternehmen schreiben sich eine arbeitnehmerfreundliche Haltung auf die Fahne und tun sehr viel für die Erholung und den Wohlfühl-Aspekt der Mitarbeiter. In anderen Unternehmen mögen Gesetze und Regeln und die Realität weit auseinander liegen. Hier ist es ratsam, sich über die eigenen Arbeitsrechte zu informieren und zu überlegen, wie man mit Verstößen umgeht.

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