Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch.Der Arbeitgeber will bei einem Bewerbungsgespräch möglichst viel über die Bewerber erfahren. Nicht selten wird auch im Vorfeld in den sozialen Netzwerken recherchiert, um bereits ein erstes Bild von dem potenziellen, neuen Angestellten zu erhalten. Und in dem Bewerbungsgespräch besteht dann die Möglichkeit, mit gezielten Fragen noch mehr zu erfahren. Allerdings interessiert sich der Arbeitgeber häufig aber auch für Dinge, die ihn eigentlich nichts angehen. Denn jeder Mensch hat ein Recht auf Privatsphäre, sodass die Bewerber nicht auf alle Fragen antworten müssen. Doch wie kann dennoch ein gutes Bild abgegeben werden, ohne unhöflich zu wirken?

Welche Fragen dürfen in einem Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden?

Zu folgenden Dingen muss der Bewerber in dem Bewerbungsgespräch keine Auskunft geben:

  • Schwangerschaft
  • Familienplanung
  • Mitglied in einer Gewerkschaft
  • Parteizugehörigkeit
  • Vermögensverhältnisse und eventuelle Schulden
  • Religionszugehörigkeit
  • Vorstrafen
  • sexuelle Orientierung und sexuelle Vorlieben
  • Privatleben

Wie kann auf unzulässige Fragen reagiert werden?

Auf unzulässige Fragen kann auf folgende Weisen reagiert werden:

  • Antwort verweigern
  • lügen oder
  • ehrlich antworten

Welche Reaktion eignet sich für welche Situation?

Unzulässige Fragen müssen grundsätzlich nicht beantwortet werden. Eine Möglichkeit ist es, den Gesprächspartner darauf hinzuweisen. Hierfür muss es noch nicht einmal einen Grund geben. Allerdings kann das Schweigen zu einer unangenehmen Situation führen und die Chancen senken, den Job zu bekommen. Eine weitere Möglichkeit unzulässige Fragen zu umgehen, ist es, zu lügen. Wenn eine Bewerberin aktuell schwanger ist, muss sie das nicht angegeben und darf dies sogar abstreiten. Wer sich für eine Lüge entscheidet, sollte darauf achten, dass diese möglichst glaubhaft ist.

Natürlich können unzulässige Fragen auch ehrlich und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings kann dies unter Umständen negative Folgen haben. Einige Informationen können dem potenziellen Arbeitgeber auch gar nicht verheimlicht werden. Zum Beispiel darf dieser nach der Konfession fragen. Das ist auch gar nicht schlimm, da es sehr unwahrscheinlich ist, aufgrund der Religion eine Absage zu erhalten. Zudem wird der Arbeitgeber diese spätestens auf der Lohnsteuerkarte erkennen. Ähnliches gilt für Vorstrafen. Diese sollten besser nicht verschwiegen oder sogar verneint werden, da sie sehr wahrscheinlich sowieso irgendwann herauskommen.

Wann sollten unzulässige Fragen ehrlich beantwortet werden?

Es gibt aber durchaus auch einige unzulässige Fragen, die ehrlich beantwortet werden sollten, zum Beispiel dann, wenn nach eventuellen Vorstrafen gefragt wird. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber alles erfragen, was für die jeweilige Tätigkeit von Bedeutung ist. So muss ein Mitarbeiter in einem Schmuckgeschäft angeben, ob er Vorstrafen hat.

Sogenannte Tendenzarbeiter können dagegen nach ihrer Partei- und Religionszugehörigkeit befragt werden. Denn bei diesen Einrichtungen spielt die politische, religiöse oder auch ethische Einstellung eine Rolle und kann den Job beeinflussen. Tendenzarbeiter arbeiten unter anderem in Parteien oder Kirchen. Und wer im Gesundheitswesen anfangen will, sollte angeben, ob er ansteckende Krankheiten oder Allergien hat. Und im Bereich der Lebensmittelherstellung muss ein Gesundheitszeugnis vorhanden sein und dem potenziellen, neuen Arbeitgeber vorgelegt werden.

Genau prüfen, ob eine Frage unzulässig ist

Es ist gar nicht so einfach zu beurteilen, ob eine Frage wirklich unzulässig ist. Denn wer bei wichtigen Themen lügt und dies irgendwann ans Licht kommt, kann durchaus fristlos gekündigt werden. Besser ist es, von Fall zu Fall zu prüfen, ob es nicht doch Sinn macht, eine Frage ehrlich zu beantworten.

Fazit

Auch wenn ein Arbeitgeber natürlich sehr daran interessiert ist, möglichst viel über seine Bewerber zu erfahren, müssen diese nicht jede Frage beantworten. So müssen beispielsweise zu dem Gesundheitszustand, einer möglichen Schwangerschaft, der sexuellen und religiösen Orientierung, der finanziellen Situation oder dem Privatleben keine Angaben gemacht werden.

Abbildung:  #164135969 | ©mast3r – fotolia.com

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