Job Interview – was ist erlaubt, was nicht

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junge frau im job interviewDas Job Interview nehmen Personalverantwortliche zum Anlass, um künftigen Arbeitnehmern auf den Zahn zu fühlen. Doch nicht immer sind alle Fragen zulässig, die gestellt werden und Bewerber haben durchaus das Recht, nicht auf jede Frage zu antworten.

Vielen bereitet schon der Gedanke an das nahende Bewerbungsgespräch große Sorgen. So gut man sich auf bestimmte Fragen vorbereiten kann, so schwierig ist es auf Fragen zu reagieren, die nicht erlaubt sind. Die Liste an Fragen wird immer länger, die Bewerbern nicht gestellt werden dürfen – in der Regel handelt es sich dabei um sehr persönliche Fragen, die durchaus das Arbeitsverhältnis betreffen können, jedoch NICHT als Grund für eine Zu- oder Absage herangezogen werden dürfen. Aus diesem Grund sind derartige Fragestellungen auch nicht mehr gestattet, selbst wenn sie subtil formuliert werden.

Fragen zur Familienplanung

Grundsätzlich dürfen keine Fragen zur Familienplanung gestellt werden. Dies beginnt bereits bei einer augenscheinlich harmlosen Frage, ob Sie eine Hochzeit mit Ihrem Partner in nächster Zukunft planen. Wird diese Frage mit Ja beantwortet, wird von vielen Personalverantwortlichen automatisch impliziert, dass demnächst auch Kinder geplant sind. Damit verbunden sind auch konkrete Fragen zum Kinderwunsch oder ob Bewerberinnen zum Zeitpunkt der Bewerbung gerade schwanger sind. Was jedoch erlaubt ist, ist die Frage, wie etwa Beruf und Familie vereinbart werden können. Dies ist durchaus eine legitime Frage, da gerade bei kleinen Kindern sich jemand bei Problemen wie Krankheit kümmern muss.

Fragen zur persönlichen Gedankenhaltung

Strikt untersagt sind auch Fragen zu persönlichen Haltungen etwa zur Glaubensrichtung oder welche Partei Sie sich zugehörig fühlen. Gerne wird den Bewerbern versucht heraus zu locken, ob sie der Gewerkschaft angehören bzw. diese unterstützen. Außerdem sind in vielen Branchen sexuelle Orientierungen wie Homosexualität nicht gerne gesehen, was ebenfalls keine zulässige Frage wäre. Weitere Fragen zur eigenen Person wie zur Herkunft, oder ob man Schulden hat, dürften von Personalverantwortlichen nicht gestellt werden und müssen auch nicht beantwortet werden. Grundsätzlich muss auch nicht beantwortet werden, ob Sie bereits vorbestraft sind oder nicht. Ausnahmen gibt es hier jedoch, wenn Sie planen in einem sensiblen Sicherheitsbereich wie in einer Bank zu arbeiten, ist oft ein einwandfreies Führungszeugnis vorzulegen.

Gesundheitliche Fragen

Fragen zu Ihrer Gesundheit bzw. zur Gesundheit im familiären Umfeld müssen Sie ebenfalls nicht beantworten. Dazu gehören ganz allgemeine Fragen, wie oft Sie krank sind bzw. waren oder ob es in Ihrer Familie viele chronische Erkrankungen gibt. Versuchen Sie auch die versteckte Frage wie nach Hobbys mit aktiven Tätigkeiten zu beantworten. Natürlich sollten Ihre Hobbys nicht gänzlich an den Haaren herbeigezogen sein, geben Sie jedoch an, dass Sie grundsätzlich Ihre Abende sitzend vor dem Fernseher verbringen, kann Ihr zukünftiger Chef vermuten, dass Sie eher weniger für Ihre Gesundheit etwa in Form von Sport tun. Sagen Sie allerdings, dass Sie sich gerne an der frischen Luft bewegen, ist dies sehr allgemein und kann von Spazieren gehen bis hin zum regelmäßigen Joggen gehen.

Reaktionen bei unerlaubten Fragen

Schwierig ist immer die Reaktion auf unerlaubte Fragen, denn häufig werden sie auch bewusst gestellt, um zu sehen, wie der Bewerber darauf reagiert. Ob Sie nun konkrete Grenzen setzen oder die Frage durch eine wage Umschreibung beantworten bleibt Ihnen überlassen. Achten Sie jedoch auch bei offenen Fragen darauf, wie viel Sie selbst von sich offen legen. Gerade so allgemeine Fragen wie: „Erzählen Sie etwas von sich!“ verleiten dazu über Familie und Privates zu reden. Versuchen Sie auch bei solchen Fragen professionell zu bleiben und sich auf berufliche Aspekte zu fokussieren. Drängt Ihr Interviewpartner dennoch darauf etwas Privates zu erfahren, dann erzählen Sie nur jene Fakten, die auch im Rahmen zulässiger Fragen genannt werden können. Natürlich steht es Ihnen auch frei derartige Fragen zu beantworten zum Beispiel, wenn Sie tatsächlich Ihre Familienplanung bereits abgeschlossen haben.

Foto: © contrastwerkstatt – Fotolia.com

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